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Zu Beginn einige allgemeine Hinweise zu den von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen zugelassenen Psychotherapieverfahren:

 

Psychotherapie für Erwachsene:

 

Zur Zeit sind vier psychotherapeutische Behandlungsformen (sog. Richtlinienverfahren) vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zur Kassenbehandlung zugelassen (G-BA). Dazu zählen die beiden psychoanalytisch begründeten Behandlungsverfahren

 

a) tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TfP bzw. TP) und

 

b) analytische Psychotherapie/Psychoanalyse (AP) sowie 

 

c) Verhaltenstherapie (VT) und

 

d) Systemische Therapie (ST)

 

Nähere Informationen zu diesen vier Richtlinienverfahren (Unterschiede/Gemeinsamkeiten etc.) finden Sie, wenn Sie den Link "Patienteninformation" anklicken. Im Rahmen der kassenfinanzierten Richtlinien-Psychotherapie erhalten etwa 47% der Patienten eine Verhaltenstherapie (VT), etwa 47% der Patienten tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TfP) und etwa 6% der Patienten eine analytische Psychotherapie (AP). Bei diesen Zahlen handelt es sich um Annäherungswerte (Rüger, U. (2007) Psychotherapeut 52: 102 – 111). Übrigens: Die beiden psychoanalytisch begründbaren Verfahren TfP und AP werden in Deutschland als Psychodynamische Psychotherapie zusammengefasst. International dagegen (z.B. in den USA, Großbritannien etc.) wird die “tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie” als “Psychodynamische Psychotherapie” bezeichnet.

 

Ähnlich wie neue Medikamente müssen auch psychotherapeutische Verfahren durch Studien ihre Wirksamkeit belegen, ehe sie als wissenschaftlich anerkannt, für die Krankenbehandlung zugelassen und von den Krankenkassen bezahlt werden. Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie ist in Deutschland dasjenige Gremium, welches Studien zur Wirksamkeit von Psychotherapieverfahren prüft. Er ist der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer beigeordnet und hat eine ausgesprochen anspruchsvolle Liste von Kriterien definiert, die für die Anerkennung von Therapieverfahren wissenschaftlich belegt werden müssen. Derzeit (Stand: 08.01.2024) gilt z.B. die sog. Humanistische Psychotherapie nicht als ein wissenschafltlich anerkanntes Psychotherapieverfahren. Zu den 10 psychotherapeutischen Ansätzen der Humanistischen Psychotherapie zählen die Gesprächspsychotherapie, die Gestalttherapie, die Emotionsfokussierte (Einzel-)Therapie und Emotionsfokussierte Paartherapie, das Psychodrama, die Logotherapie, die Existenzanalyse, die Körperpsychotherapie, das Pesso Boyden System Psychomotor (PBSP), die Integrative Therapie sowie die Transaktionsanalyse (siehe hierzu den Beitrag der Bundespsychotherapeuten-kammer oder den Beitrag des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie.

Aber:

Wenn ein Psychotherapieverfahren nicht anerkannt bzw. zur Krankenversorgung nicht zugelassen ist, heißt das nicht automatisch, dass es nicht nützlich oder wirksam sein kann, sondern nur, dass es seine Wirksamkeit im Sinne des Wissenschaflichen Beirats Psychotherapie noch nicht ausreichend nachweisen konnte.