PATIENTENINFORMATION

 

 

Die folgenden Links führen zu Informationen, die von der Bundespsychotherapeutenkammer

(BPtK) bzw. vom IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen)

speziell für PatientInnen ins Netz gestellt wurden:

 

a)      Allgemeine Informationen über Psychotherapie,

b)      Informationen über Ihre Patientenrechte.

c)      Merkblatt: Wegweiser Psychotherapie.

d) Wie unterscheiden sich analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie oder Systemische Therapie?

 

Zur sogenannten 2-Jahresregel: Eine 2-Jahresregel, nach der ein gesetzlich versicherter Patient nur alle zwei Jahre eine Psychotherapie in Anspruch nehmen darf, gibt es nicht. Wenn Sie unter einer krankheitswertigen psychischen Störung leiden, steht ihnen nach § 11 Abs. 4 der Psychotherapievereinbarungen erneut eine Psychotherapie zu. Die 2-Jahresregel hat nur eine Bedeutung für den Psychotherapeuten, denn dieser muss bei Beantragung einer Psychotherapie, die innerhalb des 2-Jahreszeitraumes gestellt wird, einen sog. Bericht an den Gutachter der Krankenkasse schreiben, in dem er begründen muss, weshalb der Patient erneut einer Psychotherapie bedarf. Ob die Psychotherapie dann genehmigt wird, hängt neben der Qualität des vom Psychotherapeuten formulierten Berichts von der Einschätzung des Gutachters und von der Krankenkasse ab.