PRAXISANGEBOTE für Erwachsene ab 18 Jahren:
1. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie:
durchgeführt als Fokusbezogene psychodynamische Psychotherapie: Als Referenzsystem für die konflikt- und strukturbezogene sowie auf das Beziehungsverhalten bezogene Fokusformulierung und Behandlungsplanung dient die operationalisierte psychodynamische Diagnostik (OPD-2).
2. Beratung im Rahmen der telefonisch vereinbarten Sprechstunde:
Beratung im Rahmen der telefonisch vereinbarten Sprechstunde zu aktuellen Lebensfragen, Konflikten oder Beschwerden unter denen Sie leiden. Am Ende des ersten Beratungsgespräches bzw. im Rahmen der evtl. folgenden Vorgespräche (probatorischen Sitzungen) ergibt sich die Indikation (Behandlungsempfehlung) für eine bestimmte Form von Psychotherapie (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder analytische Psychotherapie oder Verhaltenstherapie). Wenn aus meiner Sicht eine krankheitswertige psychische Störung bei Ihnen vorliegt, werde ich die Indikation für die Aufnahme einer Psychotherapie ausführlich mit Ihnen besprechen.
3. Selbsterfahrung:
Für Menschen, die nicht an einer krankheitswertigen, psychischen Störung leiden, kommt Psychotherapie nicht infrage. Wenn Sie aber trotzdem bestimmte Aspekte Ihres Verhaltens oder Erlebens besser verstehen möchten oder Ihre Persönlichkeit weiter entwickeln wollen, können Sie eine Selbsterfahrung machen. Sie findet in Einzelsitzungen statt und muss von Ihnen selbst bezahlt werden. Die Dauer der Selbsterfahrung und die Häufigkeit der Sitzungen richtet sich nach Ihren Bedürfnissen. Selbsterfahrung käme auch in Frage, wenn jemand nicht möchte, dass seine Krankenkasse von einer Psychotherapie erfährt. Dann müssen wir je nach den anstehenden Problemen Umfang und Dauer der Maßnahme vereinbaren.
Übrigens:
Mit Datum vom 04.01.2004 ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Kraft getreten, der das Setting bei einer Einzeltherapie des Patienten dahingehend erweitert, dass eine intensive Einbeziehung von Partner und/oder Familie im Verfahren tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie auch in Doppelstunden durchgeführt und abgerechnet werden kann. Als 2. Satz wird deshalb im Abschnitt E 1.2.2 der Psychotherapie-Richtlinien hinzugefügt: "Behandlungen können als Einzeltherapie des Indexpatienten auch in Doppelstunden bei intensiverer Einbeziehung von Partner und oder Familie durchgeführt werden. Die entsprechenden Stunden werden auf das Gesamtkontingent angerechnet". Eine Einbeziehung von Partner/Familie in einer analytischen Psychotherapie (AP) wurde vom Arbeitsausschuss Psychotherapie-Richtlinien für nicht angebracht gehalten und ist daher nicht möglich.