PSYCHOTHERAPEUTENSUCHE: Informationen zur psychotherapeutischen Sprechstunde, allgemeine Hinweise und Datenbanken

 

 

Diese Seite informiert Sie, wie Sie einen Psychotherapeuten finden und worauf Sie dabei achten sollten (s.a. BundesPsychotherapeutenKammer BPtK).

 

Eine wichtige Frage, für die Sie sich Zeit nehmen sollten! Psychotherapie-Verfahren und PsychotherapeutIn sollten sorgfältig gewählt werden. Jeder approbierte (staatlich anerkannte) Psychotherapeut wird Ihnen bei dieser Frage weiterhelfen können. Aber auch jeder Patient kann einiges dazu tun. Achten Sie bei der Wahl des Psychotherapeuten darauf, ob er eine Approbation, d.h. eine staatliche Anerkennung besitzt. Bis Ende 1998 durfte sich jeder, der es wollte, Psychotherapeut nennen. Dieser Titel ist erst seit 1999 durch das sog. "Psychotherapeutengesetz (PsychThG)" gesetzlich geschützt. Er darf jetzt nur noch von ÄrztInnen und von Diplom-PsychologInnen geführt werden, die eine wissenschaftlich anerkannte Psychotherapie-Ausbildung mit abschließendem Staatsexamen an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut absolviert haben. Eine Übersicht über die unterschiedlichen Ausbildungen von approbierten PsychotherapeutInnen finden sie hier.

 



Privatversicherte müssen vor dem Erstgespräch darauf achten, ob ihre private Krankenkasse auch Behandlungen bei Psychologischen Psychotherapeuten bezahlt. Einige wenige private Kassen zahlen nämlich nur Psychotherapien bei ärztlichen PsychotherapeutInnen. Manchmal haben privatversicherte Patienten auch vergessen oder es ist ihnen nicht bewusst, dass sie bei der Vertragsunterzeichnung eine psychotherapeutische Behandlung im Leistungskatalog ausgeschlossen haben.

 



Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Psychotherapeuten während einer Psychotherapiestunde nicht ans Telefon gehen können. Zur Vereinbarung eines Termins für ein Erstgespräch müssen Sie sich deshalb an die vom jeweiligen Psychotherapeuten angegebenen Telefonsprechzeiten halten. Auf Rückrufe und Antworten auf Ihre E-Mail-Anfragen sollten Sie wegen der mitunter hohen Zahl von Anfragen nicht vertrauen. Außerdem ist es aus zeitlichen Gründen selten möglich, einen anfragenden Patienten mehrmals zurückzurufen, besonders wenn dieser selbst telefonisch schlecht zu erreichen ist. In der Regel bevorzugen Psychotherapeuten die telefonische Anfrage, da hier vorab geklärt werden kann, ob Sie bei ihm richtig sind. Häufig kann schon im Telefongespräch geklärt werden, ob ein anderes Psychotherapieverfahren indiziert ist, als dasjenige das er anbietet (z.B. Verhaltenstherapie, Suchttherapie, psychiatrische Behandlung etc.). Lassen Sie sich auch bitte nicht von den ersten Absagen abschrecken. Wenn Sie sich die Mühe machen, viele der etwas über 300 kassenzugelassenen Psychotherapeut:innen in Leipzig (Stand: 08. Januar 2024) in deren jeweiliger Telefonsprechzeit persönlich anzurufen, werden Sie in der Regel mehrere Psychotherapeut:innen finden, die Ihnen zumindest eine Sprechstunde anbieten können. Psychotherapeut:innen mit einem ganzen Kassensitz müssen (siehe Link) seit dem 01. April 2017 vier psychotherapeutische Sprechstunden á 25 Minuten pro Woche anbieten, die außerdem die zwingende Voraussetzung dafür sind, dass Sie eine krankenkassenfinanzierte Psychotherapie beginnen können. Daraus folgt: Eine Sprechstunde bedeutet nicht, dass man dann auch einen Therapieplatz hat!

Nicht jeder Psychotherapeut möchte zudem eine Warteliste führen, sondern nimmt neue Patienten auf bzw. stellt ihnen eine Sprechstunde zur Verfügung, sobald er Kapazitäten frei hat. Dies ist z.B. möglich, wenn Patienten in Urlaub sind oder aus anderen Gründen eine Stunde absagen müssen. So müssen Sie nicht Monate auf einen Erstgesprächstermin warten, um dann vielleicht festzustellen, dass Sie mit der PsychotherapeutIn nicht "warmwerden" können oder der Psychotherapeut Ihnen sagen muss, dass ein anderes Psychotherapieverfahren oder eine andere Art von Behandlung aus bestimmten Gründen aus seiner Sicht für Sie sinnvoller ist. Außerdem kommt es nicht selten vor, dass eine PatientIn, die/der zum Erstgespräch kommt, keine krankheitswertige Störung im Sinne der Psychotherapierichtlinen und -vereinbarungen aufweist und daher keine Psychotherapie im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung infrage kommt, wodurch wieder Terminkapazitäten freiwerden (bei Interesse siehe folgenden Link oder diesen Link oder diesen Link).

Wie lange dann noch die Wartezeit auf einen Therapieplatz ist, hängt u.a. davon ab, zu welchen Zeiten Patient:nnen Termine wahrnehmen können. Patient:innen, die z.B. nur morgens um 08:00 Uhr oder ab 17:00 Uhr kommen können oder die im Schichtdienst arbeiten und dadurch nicht regelmäßig die Therapiesitzungen wahrnehmen können, werden im Gegensatz zu zeitlich flexiblen Patienten größere Schwierigkeiten haben, zeitnah einen Therapieplatz zu finden. Die Wartezeit hängt u.a. auch davon ab, wie viele PatientInnen die jeweilige psychotherapeutische Praxis aufnimmt. Dies hängt u.a. davon ab, ob der jeweilige Psychotherapeut einen ganzen oder nur einen halben Kassensitz hat oder noch anderweitig beruflich engagiert ist wie z.B. durch eine Tätigkeit in der Ausbildung oder in einer Klinik. Es gibt deshalb Praxen, die z.B. nur 12,5 Kontaktstunden pro Woche anbieten (Mindestanzahl bei einem halben Kassensitz) und andere, die 25 Kontaktstunden pro Woche anbieten (Mindestanzahl bei einem ganzen Kassensitz) (siehe bei Interesse folgenden Link) Aus diesen genannten Gründen ist es sinnvoll, die Mühen auf sich zu nehmen und „fleißig“ zu telefonieren. Meine Erfahrung bzw. die Rückmeldung von Patient:nnen ist, dass Patient:innen, die diese Mühen auf sich nehmen, häufig mehrere Sprechstunden bei verschiedenen Psychotherapeut:nnen relativ zeitnah vereinbaren können. Dass das natürlich sehr schwierig ist, wenn man sich in einer akuten Krise befindet und daher wenig Kraft zur Verfügung hat, versteht sich natürlich von selbst.

 

 

Suche im Internet:

 

Seit 2002 sind Psychotherapeut:innen gem. § 6 Teledienstgesetz verpflichtet, auf Ihren Webseiten anzugeben, welchen Kammern und Fachverbänden sie angehören und welcher Berufs- und Ethikordnung sie verpflichtet sind. Der Psychotherapeut sollte Mitglied einer Ärzte- oder Psychotherapeutenkammer sein. Nur wenn er eine Mitgliedschaft in der Kassenärztlichen Vereini-gung angibt, kann er mit allen Kassen abrechnen. Wenn Psychotherapeu-ten diese Angaben auf ihren Webseiten nicht machen, würde ich zur Vorsicht raten. Der Psychotherapeut bzw. die Psychotherapeutin sollte im Gespräch Ihr Vertrauen finden und Ihnen sympathisch sein. Schließlich ist es in der Psychotherapie wichtig, auch über sehr persönliche, peinliche oder schmerzliche Inhalte zu sprechen, über Dinge, über die Sie sonst vermutlich nur mit sehr wenigen Menschen sprechen würden. Wenn Sie nach dem ersten oder zweiten Vorgespräch (Sprechstunde oder probatorische Sitzung) bei einem Psychotherapeuten spüren, dass Sie es sich nicht vorstellen können, sich diesem Menschen zu öffnen, können Sie zu einem anderen Psychothera-peuten wechseln. Die gesetzlichen  Krankenkassen finanzieren 3 Sprechstun-den á 50 min plus 4 sog. probatorische Sitzungen (pro Psychotherapeut) für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie / Psychoanalyse und die Verhaltenstherapie. Bei der Auswahl einer PsychotherapeutIn sollten Sie noch berücksichtigen, ob Sie sich eher einer Frau oder einem Mann anvertrauen können. Vielen ist das egal. Wer jedoch eine Regung in sich spürt, eher mit einer Psychotherapeutin oder eher mit einem Psychotherapeuten arbeiten zu wollen, sollte dies ernst nehmen. Meist gibt es dafür lebensgeschichtliche Gründe.

 

 

Datenbanken:

 

Auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) besteht die Möglichkeit, in einer Suchmaske sehr einfach und komfortabel sämtliche kassenzugelassenen Ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten zu finden. Nur wer hier verzeichnet ist, hat als Psychotherapeut eine Kassenzulassung und kann somit mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen abrechnen. Diese Suchmaschine ist sozusagen das Original, alle anderen Suchmaschinen sind von privaten Anbietern.  

Sehr hilfreich sind die Suchmaschinen des Psychotherapie-Informations-Dienstes (pid), der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) sowie von therapie.de. Hier gibt es Datenbanken, in der Sie in Ihrer Region nach Psychotherapeuten suchen können. In allen o.g. Datenbanken sind jedoch nur Psychologische PsychotherapeutInnen erfasst, die sich in diesen Informationsdiensten kostenpflichtig haben registrieren lassen. Hingewiesen sei auch auf die Website gesundheitsinfo-sachsen. Auch die Adress- und Telefonverzeichnisse der sog. "Gelben Seiten" (unter "Psychologische Psychotherapie" oder "Psychotherapie" nachschauen) sind für die Suche gut geeignet. Darüber hinaus haben viele psychotherapeutische Berufsverbände (z.B. die "Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) e.V.") auf ihren Web-Seiten eine PsychotherapeutInnen-Suchmaschine eingerichtet. Die DGPT ist das berufspolitische Dach von vier weiteren psychoanalytischen Fachgesellschaften: der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft (DPG), der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung (DPV), der Deutschen Gesellschaft für Analytische Psychologie (DGAP) und der Deutschen Gesellschaft für Individualpsychologie e.V. (DGIP).

 

Auf Traumatherapie spezialisierte Psychotherapeut:nnen finden Sie auf der Homepage "Traumanetz Seelische Gesundheit Sachsen". Derzeit (Stand: 08. Januar 2024 haben sich dort z.Z. 18 Psychotherapeut:nnen mit Kassenzulassung aus Leipzig registrieren lassen, die eine spezielle Traumatherapie anbieten. Auch auf der Homepage der "Deutschprachigen Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT)" können Sie Traumatherapeut:nnen finden. Traumafolgestörungen sind alle psychischen Störungen und Krankheiten, die in Folge eines als traumatisch erlebten Ereignisses auftreten können. Das Spektrum an möglichen Traumafolgestörungen reicht dabei von leichten Stressreaktionen, die nach einer Erholungszeit von selbst wieder abklingen, bis hin zu Depressionen, Ängsten und posttraumatischen Belastungsstörungen.