TERMINVEREINBARUNG

 

 

Die Terminvergabe für ein Erstgespräch erfolgt ausschließlich telefonisch

 

dienstags, mittwochs, donnerstags von 17.00 Uhr - 18.00 Uhr sowie  freitags von 08:30 Uhr - 09:00 Uhr

 

unter der Rufnummer 0341 / 230 85 44.

 

Die Abrechnung erfolgt völlig unkompliziert über die Chipkarte Ihrer Krankenkasse. Sie haben ein Erstzugangsrecht zum Psychotherapeuten und benötigen daher keine Überweisung eines Haus- oder Facharztes. Versicherte, die sich jedoch in einen Hausarztvertrag ihrer Krankenkasse eingeschrieben haben, sind nach wie vor an das im Vertrag festgelegte Überweisungsprocedere gebunden. Seit dem  01.01.2013 wird zudem keine Praxisgebühr mehr erhoben.

 

In den Sprechstunden bzw. im Verlauf der bis zu vier probatorischen Sitzungen wird die Indikation für eine Psychotherapie geklärt und eine Behandlungsempfehlung gegeben. Diese Indikation werde ich ausführlich mit Ihnen besprechen.

 

Für Patienten, deren Behandlung von einer gesetzlichen Krankenkasse finanziert werden soll, ist ein Antragsverfahren nötig. Es dauert teilweise bis zu drei Wochen. Bei akuten, psychischen Störungen kann auch sofort eine sog. Akutbehandlung beantragt werden. Privat Krankenversicherte müssen sich zunächst bei Ihrer Kasse informieren, ob in Ihrem Tarif Psychotherapie mitversichert ist und in welchem Umfang. Grundsätzlich bin ich berechtigt, auch mit allen privaten Kassen und der Beihilfe abzurechnen. Meist ist auch hier ein ca. 4-wöchiges Antragsverfahren erforderlich. Die Therapie erfolgt in Einzelsitzungen. Es finden eine bis zwei Sitzungen pro Woche statt.